Donnerstag, 4. Februar 2010

Antwort auf die eMail(Polizei) vom 03.02.2010

von:
Erich Guist
Am Bachl 13
85049 Ingolstadt
eMail: erich1@guist.de
privat: http://guist.de/
internet: http://aktepaypal2070.orangejournal2553.de/

an:
Ernst Grillmeier, POK
Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt
Esplanade 40
85049 Ingolstadt
E-Mail: ernst.grillmeier@polizei.bayern.de


Ingolstadt 04.02.2010

Antwort auf die eMail vom 03.02.2010
Betreff 'Vorladung zur Zeugenvernehmung zu Az: 1380-011028-09/3'


Sehr geehrter Herr Grillmeier,

danke für ihre eMail Nachricht vom 03.02.2010. Wie Sie bereits von meinen Eltern durch 2 Telefon Kontakte wissen, habe ich keinen Telefonanschluss.
Das liegt an meiner momentanen Situation, die aus meiner letzten selbstständigen Tätigkeit als Bestatter in Ingolstadt durch Privat-Insolvent und aktuell Hartz4-Empfänger herbeigerufen wurde. Daher sind meine Kontaktmöglichkeiten auf das noch freie Internet beschränkt. Ich bitte um Ihr Verständnis, Danke.

Gerne sende ich Ihnen alle nötigen Informationen als Anlage per eMail zu und beantworte die offenen Fragen.

offene Fragen:
1. Warum wurde die Anzeige nach Nordrhein-Westfalen und nicht zur KPI Ingolstadt gesandt?
Weil im Internet nur in Nordrhein-Westfalen ein Strafanzeigeportal existiert.

2. Wann haben sie die Ware oder Leistung bestellt?
Auszug aus Anlage 2: Am 12.09.09 habe ich der Firma 'GDP DIGITAL ENTERTAINMENT SERVICE CO., LTD.' bzw. 'HICHINA ZHICHENG TECHNOLOGY LTD.' einen Auftrag mit der Rechnungsnummer:GDP10909120326204 erteilt.

3. Um welche Ware oder Leistung handelte es sich?
Eine 'in-game-service' Leistung, bedeutet so viel wie im Spiel Hilfe. Diese Leistungen werden von vielen unterschiedlichen Anbieter weltweit für unterschiedliche Produkte bzw. Spiele angeboten. Die Nachfrage ist so hoch das die Angebote nicht nur im Preis sondern hauptsächlich in der Abwicklungszeit gegenseitig konkurrieren.

4. Sind Unterlagen vorhanden, die den Tatbestand bestätigen können?
Ja, ein Teil ist im Internet unter oben angegebener Adresse öffentlich erreichbar.
Dazu kommen die Anlagen in diesem Schreiben und wie in Anlage 5 zu sehen ist sind ca. 38 weitere eMails und andere Unterlagen.

5. Welche Straftat bringen Sie zur Anzeige?
Nun, wie soll ich das als Durchschnittsbürger ohne juristische Kenntnisse ausdrücken.
Die Firma PayPal hat ca. am 11.10.2009 von dem mir zugeordneten PayPal-Konto einen Betrag von Euro 20,70 ausbezahlt, obwohl ich am 21.09.2009 eine schriftliche Bestätigung, siehe Anlage 3, meiner Beschwerde an PayPal diese Auszahlung NICHT zu tätigen erhalten habe.
Das bedeutet für mich, das die Firma PayPal etwas bezahlt hat,
obwohl ich vorher nachweislich gesagt habe das PayPal das NICHT zahlen soll!
Durch den mir immer noch nicht bekannten automatisch-staatlich-juristischer-Möglichkeit habe ich von einem Anwalt Andreas Schneider (letzter Brief, siehe Anlage 4) eine Zahlungsaufforderung von Euro 66,00 bis zum 31.12.2009 erhalten. Das zeigt mir das die Firma PayPal meine Beschwerde ignoriert und einen Anwalt mit fraglicher Methodik mich rechtlich auffordert etwas zu zahlen was ich nicht bekommen habe.
Das ist die Straftat die ich zur Anzeige bringe.

6. Sollte noch weiterer Aufklärungsbedarf bestehen, so rufen Sie bitte an.
Das kann ich leider nicht, sollte der eMail Kontakt nicht ausreichend sein, komme ich gerne persönlich vorbei um Sie kennen zu lernen und die Zeugenvernehmung oder was nötig ist zu vollziehen.

Ich bedanke mich für die Möglichkeit Ihnen die Unterlagen per eMail zukommen lassen zu dürfen und wünsche einen schönen und freudigen Tag.

Mit freundlichen Grüssen,

Erich Guist


Anlagen:
1.PolizeiBayernEMail030210-01.png
2.StrafanzeigePayPal251209-01.pdf
3.PP-BeschwerdeErhalten210909.png
4.AWAndreasSchneider221209.pdf
5.eMail-Uebersicht-00.png
6.dieses Schreiben (PolizeiBayernEMail040210-01.pdf)

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